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Steuern in Rumänien - Einkommensteuer Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit 16% (Flat Tax) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 16% (Flat Tax) Einkünfte aus Vermietung 16% (Flat Tax) Einkünfte aus Investitionen: 16% Dividenden und geschlossenen Investmentfonds: Zinsen 16% Übertragungen (Geschäftsanteile, Wertpapiere, Aktien): 1% für Veräußerungen von Wertpapieren und Anteilen, die länger als 365 Tage gehalten wurden (andere 16%). Die neue Regierung Rumäniens hat als eine der ersten Amtshandlungen durchgreifende Veränderungen in der Besteuerung von Einkommen vorgenommen. Dabei kam es zu einer erheblichen Steuersenkung. Es wird nur noch ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 16 Prozent (flat tax rate) angewandt. Bei der Ausgestaltung der Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständigen Tätigkeiten sind bis zu einem monatlichen Bruttogehalt von 1 000 neue Lei (RON) (ca.285,- Euro, Stand April 2006)persönliche Freibeträge vorgesehen: Persönliche Steuerfreibeträge in RON 350 RON für Steuerpflichtige, die eine Person unterhalten 450 RON für Steuerpflichtige, die zwei Personen unterhalten 550 RON für Steuerpflichtige, die drei Personen unterhalten 650 RON für Steuerpflichtige, die vier oder mehr Personen unterhalten 900 RON für Rentenbezieher Bei einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 1 001 und 3 000 neuen Lei (RON) nehmen die Freibeträge degressiv ab. Bei einem höheren Einkommen entfallen die Freibeträge komplett. Bei Veräußerung von Grund und Boden werden 16% auf die Gewinne erhoben. |