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Steuern in Rumänien - Kapitalertragsteuer / Dividendensteuer Im Falle einer unmittelbaren Beteiligung deutscher Kapitalgesellschaften an rumänischen Gesellschaften in Höhe von mindestens 10 Prozent werden von der rumänischen Seite an die deutsche Muttergesellschaft ausgeschüttete Dividenden nur in Rumänien mit einer fünfprozentigen Quellensteuer belegt. In Deutschland werden diese Einkünfte nicht noch einmal versteuert, sondern unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Bei deutschen Beteiligungen an rumänischen Gesellschaften, die weniger als 10 Prozent des Eigenkapitals umfassen, beträgt die Quellensteuer auf Ausschüttungen 15 Prozent. Nach dem Prinzip der Steueranrechnung wird die in Rumänien gezahlte Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet. |