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Steuern in Rumänien - Gewinn /Körperschaftssteuer Die rumänische Gewinnsteuer entspricht der deutschen Körperschaftssteuer und gilt auch für die rumänischen Personengesellschaften (S.N.C. und S.C.S.). Ähnlich wie bei der Einkommenssteuer hat der Regierungswechsel auch einschneidende Veränderungen bei der Körperschaftssteuer mit sich gebracht. Damit löst die neue Koalitionsregierung bereits nach ihrer ersten Sitzung am 29.12.2004 ein zentrales Wahlversprechen ein. Über eine Dringlichkeitsverordnung wurde die Gewinn-/Körperschaftssteuer von 25 auf 16 Prozent gesenkt. Dabei wurden die erwartete Senkung auf 19 Prozent noch übertroffen. Der Hebesatz von 16 Prozent ist nun identisch mit dem ebenfalls neuen Hebesatz bei der Einkommenssteuer. Der Standardsatz der Körperschaftssteuer betrug bisher 25%. Keine Steuer wird auf Kapitalerhöhungen durch neue Kapitalzufuhr, durch Umwandlung von Rücklagen und Neubewertung des Gesellschaftsvermögens erhoben und auf Einnahmen, die ein Arbeitnehmer durch die Erstellung von Software erzielt. Bei Kapitalerhöhungen aus einbehaltenen Gewinnen fällt eine Steuer in Höhe von 10% an. |