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- Die Besteuerung von Repräsentanzen Repräsentanzen (Vertretungen von ausländischer Unternehmen in Rumänien) werden einheitlich mit einem Gegenwert von umgerechnet 4 000 Euro im Jahr besteuert. Dieser Betrag ist auf zwei Teilbeträge aufgeteilt: am 20.06. und am 20.12. müssen jeweils 2 000 Euro abgeführt werden. Maßgeblicher Wechselkurs ist der Tageskurs, den die rumänische Nationalbank am Tag vor dem jeweiligen Zahltag bekannt gibt. Die Gewinnsteuererklärung muss dann am 28.02. bzw. am 29.02. erfolgen. |