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Steuern in Rumänien - Mehrwertsteuer Der Standardsatz für die Mehrwertsteuer in Rumänien auf Produkte und Dienstleistungen beträgt 19 Prozent. Darüber hinaus existiert ein ermäßigter Satz in Höhe von 9%. Der rumänischen Mehrwertsteuer unterliegen: - die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die auf rumänischem Steuergebiet erfolgen - Import von Waren einschließlich Sacheinlagen in das Gesellschaftskapital von Handelsgesellschaften. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 9% gilt für: - Hotelübernachtungen - Bücher, Zeitungen, Zeitschriften - Eintrittsgelder für Museen, Zoos, Messen, Ausstellungen - Ausgewählte Arzneimittel - Orthopädische Produkte - Eintrittsgebühren für Museen - Prothesen (keine Zahnprothesen) - Arzneimittel Steuerpflichtig, d.h. eine Verpflichtung zur Eintragung in das Mehrwertsteuerverzeichnis, sind natürliche und juristische Personen, die mehr als 200 000 neue Lei (RON, umgerechnet ca. 54 000 Euro, aktuelle Umrechnung hier) Jahresumsatz erzielt haben. Liegt der Vorjahresumsatz unterhalb von 200 000 neuen Lei besteht keine Mehrwertsteuerpflicht; allerdings auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Durch einen Antrag bei dem zuständigen Finanzamt können diese Unternehmen die Mehrwertsteuerpflicht - und damit auch die Vorsteuerabzugsberechtigung - trotzdem erhalten. Unternehmen, deren Umsatz im vorausgegangenen Jahr weniger als 400 000 neue Lei (RON, umgerechnet ca. 108 000 Euro) betragen hat, können auf Antrag ihre Mehrwertsteuererklärungen vierteljährlich einreichen. Alle anderen Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer monatlich erklären und am 25. Tag des Monats für den vorhergehenden Monat abführen. |